Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 22.09.2021 - 5 U 96/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,49088
OLG Naumburg, 22.09.2021 - 5 U 96/21 (https://dejure.org/2021,49088)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 22.09.2021 - 5 U 96/21 (https://dejure.org/2021,49088)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 22. September 2021 - 5 U 96/21 (https://dejure.org/2021,49088)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,49088) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 242 BGB, § 357a Abs 3 S 1 BGB, § 358 Abs 4 S 5 BGB, § 492 Abs 2 BGB, Art 247 § 6 Abs 2 S 1 BGBEG
    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrag zur Kfz-Finanzierung: Ordnungsgemäßheit einer Widerrufsinformation; rechtsmissbräuchliche Berufung auf das Fehlen des Musterschutzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 09.09.2021 - C-33/20

    Volkswagen Bank - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.09.2021 - 5 U 96/21
    Sie meint, unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des EuGH vom 9. September 2021 (C-33/20, C 155/20 und C 187/20), dass das Widerrufsrecht nicht durch Rechtsmissbrauch ausgeschlossen sei.

    Die Entscheidung des EuGH vom 9. September 2021 (C-33/20, C 155/20 und C 187/20) konfligiert mit der Anwendung von § 242 BGB nicht, weil die Frage der Treuwidrigkeit der Berufung auf den Musterschutz nicht Gegenstand der Entscheidung war.

    Damit hat sie die Voraussetzungen benannt, die die Klägerin erfüllen muss, um Zugang zu dem Ombudsmannverfahren zu erhalten und sich nicht darauf beschränkt, im Kreditvertrag bloß auf eine im Internet abrufbare Verfahrensordnung oder auf ein anderes Schriftstück Bezug zu nehmen (vgl. hierzu EuGH vom 9. September 2021 - C-33/20, C 155/20 und C 187/20, Rn. 137 f.).

    Nach Ansicht des Senats ist die Anwendung des § 242 BGB durch die Rechtsprechung des EuGH vom 9. September 2021 (a.a.O.) nicht ausgeschlossen.

  • BGH, 27.10.2020 - XI ZR 498/19

    Autokreditwiderruf mittels Widerrufsjoker

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.09.2021 - 5 U 96/21
    Diese Voraussetzung ist auslegungsfähig, so dass bei einer richtlinienkonformen Auslegung eine Verweisung auf weitere Rechtsvorschriften den Anforderungen an Klarheit und Verständlichkeit nicht genügt (BGH, Urteil vom 27. Oktober 2020, XI ZR 498/19, Rn. 15 und 16, juris).

    Die Gesetzlichkeitsfiktion soll nur eintreten, wenn der Darlehensgeber das Muster richtig ausfüllt und wie für den betreffenden Vertrag vorgegeben verwendet (vgl. BT-Drucks. 17/1394, S. 22, linke Spalte; BGH, Urteil vom 27. Oktober 2020, XI ZR 498/19, Rn. 19, juris).

    Welche Anforderungen sich daraus im Einzelfall ergeben, ob insbesondere die Berufung auf eine Rechtsposition rechtsmissbräuchlich erscheint, kann regelmäßig nur mit Hilfe einer umfassenden Bewertung der gesamten Fallumstände entschieden werden, wobei die Interessen aller an einem bestimmten Rechtsverhältnis Beteiligten zu berücksichtigen sind (BGH, Urteil vom 27. Oktober 2020, XI ZR 498/19, Rn. 27, juris).

    Da sich Art. 247 § 7 Nr. 4 EGBGB indes gerade nicht entnehmen lässt, dass der Darlehensgeber die Informationen hinsichtlich des Zugangs zu einem außergerichtlichen Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren nicht zumindest durch einen hinreichend klaren, ergänzenden Verweis auf außerhalb des Vertrags liegende Quellen erfüllen kann, trifft das vom EuGH aus dem Effektivitätsgebot abgeleitete Argument des verfehlten abschreckenden Charakters nicht zu, so dass - unabhängig von der Ansicht des Bundesgerichtshofs, wonach es sich bei der Anwendung des Rechtsmissbrauchs ausschließlich um eine Frage nationalen Rechts handelt (BGH, Urteil vom 27. Oktober 2020, XI ZR 498/19, Rn. 27, juris) - zur Wahrung der (Unions-)Grundrechte der Darlehensgeber einerseits und der Meldung eines ausbrechenden Rechtsaktes andererseits jedenfalls bei Darlehensverträgen, die vor dem 9. September 2021 geschlossen wurden, für die Anwendung von § 242 BGB Raum verbleiben muss.

  • EuGH, 26.03.2020 - C-66/19

    Verbraucherkreditverträge müssen in klarer und prägnanter Form die Modalitäten

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.09.2021 - 5 U 96/21
    Nachdem der Gerichtshof der Europäischen Union (im Folgenden: EuGH) mit Urteil vom 26. März 2020 (C-66/19, WM 2020, 688 - Kreissparkasse Saarlouis) entschieden hat, dass Art. 10 Abs. 2 Buchst. p der Richtlinie 2008/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 über Verbraucherkreditverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 87/102/EWG des Rates (ABl. 2008, L 133, S. 66, berichtigt in ABl. 2009, L 207, S. 14, ABl. 2010, L 199, S. 40, und ABl. 2011, L 234, S. 46; im Folgenden: Verbraucherkreditrichtlinie) dahin auszulegen ist, dass er dem entgegensteht, dass ein Kreditvertrag hinsichtlich der in Art. 10 dieser Richtlinie genannten Angaben auf eine nationale Vorschrift verweist, die selbst auf weitere Rechtsvorschriften des betreffenden Mitgliedstaats verweist, hält der Bundesgerichtshof im Geltungsbereich der Verbraucherkreditrichtlinie in Bezug auf Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge an seiner bislang entgegenstehenden Rechtsprechung nicht fest, wonach ein solcher Verweis klar und verständlich ist (BGH, Beschluss vom 19. März 2019, XI ZR 44/18, Rn. 15 f., juris).

    Der Annahme der Gesetzlichkeitsfiktion aufgrund weitgehender (s.o.) Musterkonformität steht das Urteil des EuGH vom 26. März 2020 (Geschäftsnummer: C-66/19) nicht entgegen.

    Dieses gesetzgeberische Ziel würde verfehlt, würde man der Verwendung des Musters die Gesetzlichkeitsfiktion absprechen, weil etwa der Verweis in der Widerrufsinformation auf § 492 Abs. 2 BGB in Kombination mit der beispielhaften Aufzählung von Pflichtangaben nach Art. 247 § 6 EGBGB nach dem Urteil des Gerichtshofs vom 26. März 2020 (C-66/19, juris - "Kreissparkasse Saarlouis") nicht richtlinienkonform ist (BGH, Beschluss vom 31. März 2020, XI ZR 198/19, Rn. 14, juris).

  • BGH, 31.03.2020 - XI ZR 198/19

    EuGH-Rechtsprechung zur Kaskadenverweisung ist für das deutsche Recht nicht

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.09.2021 - 5 U 96/21
    Die Pflicht zur Verwirklichung des Richtlinienziels im Auslegungswege findet ihre Grenzen an dem nach der innerstaatlichen Rechtstradition methodisch Erlaubten (BGH, Beschluss vom 31. März 2020, XI ZR 198/19, Rn. 13, juris).

    Dieses gesetzgeberische Ziel würde verfehlt, würde man der Verwendung des Musters die Gesetzlichkeitsfiktion absprechen, weil etwa der Verweis in der Widerrufsinformation auf § 492 Abs. 2 BGB in Kombination mit der beispielhaften Aufzählung von Pflichtangaben nach Art. 247 § 6 EGBGB nach dem Urteil des Gerichtshofs vom 26. März 2020 (C-66/19, juris - "Kreissparkasse Saarlouis") nicht richtlinienkonform ist (BGH, Beschluss vom 31. März 2020, XI ZR 198/19, Rn. 14, juris).

  • BGH, 28.07.2020 - XI ZR 288/19

    Verlust des Anspruchs eines Darlehensgebers auf eine Vorfälligkeitsentschädigung

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.09.2021 - 5 U 96/21
    Auf den Beginn und den Lauf der Widerrufsfrist hätte die fehlerhaft erteilte Pflichtangabe dagegen keinen Einfluss (BGH WM 2020, 1627).
  • LG Hamburg, 19.09.2016 - 325 O 42/16

    Verbraucherdarlehensvertrag: Wirksamkeit eines Widerrufs

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.09.2021 - 5 U 96/21
    Die von der Klägerin in Bezug genommene Entscheidung des Landgerichts Hamburg vom 19. September 2016 (BeckRS 2016, 18146) ist vereinzelt geblieben und überzeugt auch in der Sache nicht.
  • OLG Stuttgart, 15.10.2019 - 6 U 225/18

    Widerrufsrecht des Darlehensnehmers beim Verbraucherdarlehensvertrag: Lauf der

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.09.2021 - 5 U 96/21
    Auch im Falle des Abschlusses eines verbundenen Vertrages besteht im Ausgangspunkt eine Verpflichtung des Darlehensnehmers zur Rückzahlung des ihm gewährten Darlehens (OLG Stuttgart, Urteil vom 15. Oktober 2019, 6 U 225/18, Rn. 33, juris).
  • BGH, 16.05.2017 - XI ZR 586/15

    Zur Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage in Widerrufsfällen

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.09.2021 - 5 U 96/21
    Bei einer negativen Feststellungsklage entsteht das Feststellungsinteresse des Klägers regelmäßig aus einer vom Beklagten (nicht notwendig ausdrücklich) aufgestellten Bestandsbehauptung ("Berühmen") der von der Klägerin verneinten Rechtslage (BGH, Urteil vom 16. Mai 2017, XI ZR 586/15, Rn. 13, juris).
  • BGH, 05.11.2019 - XI ZR 650/18

    Widerrufsinformationen in mit Kfz-Kaufverträgen verbundenen

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.09.2021 - 5 U 96/21
    Unter den "zu vergütenden Zinsen", über die nach Art. 247 § 6 Abs. 2 S. 1 und 2 EGBGB unter zusätzlicher Angabe des pro Tag zu zahlenden Zinsbetrags zu informieren ist, ist mithin der "vereinbarte Sollzins" im Sinne des § 357a Abs. 3 S. 1 BGB zu verstehen (BGH, Urteil vom 5. November 2019, XI ZR 650/18, Rn. 20, juris).
  • BGH, 19.03.2019 - XI ZR 44/18

    Wirksamkeit des Widerrufs mehrerer auf den Abschluss eines

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.09.2021 - 5 U 96/21
    Nachdem der Gerichtshof der Europäischen Union (im Folgenden: EuGH) mit Urteil vom 26. März 2020 (C-66/19, WM 2020, 688 - Kreissparkasse Saarlouis) entschieden hat, dass Art. 10 Abs. 2 Buchst. p der Richtlinie 2008/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 über Verbraucherkreditverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 87/102/EWG des Rates (ABl. 2008, L 133, S. 66, berichtigt in ABl. 2009, L 207, S. 14, ABl. 2010, L 199, S. 40, und ABl. 2011, L 234, S. 46; im Folgenden: Verbraucherkreditrichtlinie) dahin auszulegen ist, dass er dem entgegensteht, dass ein Kreditvertrag hinsichtlich der in Art. 10 dieser Richtlinie genannten Angaben auf eine nationale Vorschrift verweist, die selbst auf weitere Rechtsvorschriften des betreffenden Mitgliedstaats verweist, hält der Bundesgerichtshof im Geltungsbereich der Verbraucherkreditrichtlinie in Bezug auf Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge an seiner bislang entgegenstehenden Rechtsprechung nicht fest, wonach ein solcher Verweis klar und verständlich ist (BGH, Beschluss vom 19. März 2019, XI ZR 44/18, Rn. 15 f., juris).
  • BGH, 11.02.2020 - XI ZR 648/18

    Widerruf der auf Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags gerichteten

  • OLG Stuttgart, 22.12.2020 - 6 U 276/19

    Einwand des Rechtsmissbrauchs bei der Rückabwicklung eines widerrufenen

  • LG Dortmund, 21.12.2021 - 3 O 112/21
    Das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 09.09.2021 in den verbundenen Rechtssachen C-33/20 (./. E1 Bank), C-155/20 (./. E1 Bank und E2 Bank) und C-187/20 (./. E3 Bank und E1 Bank) (BKR 2021, 697) steht dem Berufen auf den Einwand des Rechtsmissbrauchs schon deshalb nicht entgegen, weil dieser sich nicht mit der Frage der Treuwidrigkeit der Berufung auf den Musterschutz befasst hat (so auch: OLG Hamm, Urt. v. 18.11.2021, a.a.O., S. 10 der UA; OLG Naumburg, Beschl. v. 22.09.2021 - 5 U 96/21 - BeckRS 2021, 38154, Rn. 31; Beschl. v. 06.10.2021 - 5 U 66/21 - BeckRS 2021, 37416, Rn. 33).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht